Mit der novellierten Heizkostenverordnung sind Eigentümer verpflichtet, ihren Mietern regelmäßig monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln. Diese Regelung soll Bewohnern helfen, ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen und bewusster mit Ressourcen umzugehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Monatliche Verbrauchsinformation ist seit 1. Februar 2022 Pflicht
- Voraussetzung: Fernauslesbare Messgeräte oder Gateway-Installation
- Nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet werden
- Bei Nichteinhaltung: 3% Kürzungsrecht für Mieter bei der Heizkostenabrechnung
Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation?
Mieterinnen und Mieter sollen durch die regelmäßige Kontrolle ihrer Verbrauchswerte ein Gefühl dafür bekommen, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder (Warm-)Wasser umzugehen.
Die monatlichen Informationen helfen dabei, den eigenen Verbrauch frühzeitig nachvollziehen zu können und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – das spart Kosten und senkt Emissionen, denn durch Heizkosten und Warmwasser entstehen in Deutschland die meisten CO2-Emissionen im Wohnbereich.
Wichtige Fristen
Seit 1. Februar 2022
Verpflichtung zur monatlichen Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation für alle Objekte mit fernauslesbaren Messgeräten.
Bis 31. Dezember 2026
Frist für die Nachrüstung oder den Austausch nicht fernauslesbarer Geräte. Nach diesem Datum müssen alle Messgeräte fernauslesbar sein.
Kürzungsrecht bei Nichteinhaltung
Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, darf der Mieter 3% von der Heizkostenabrechnung in Abzug bringen.
Gateway und Fernauslesung
Um die UVI-Anforderungen zu erfüllen, müssen Ihre Messgeräte fernauslesbar sein. In vielen Objekten sind bereits alle Voraussetzungen für eine nachträgliche Montage eines Gateways gegeben. Mit der Installation eines Gateways erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung der UVI.
Vorteile fernauslesbarer Systeme
- Automatische monatliche Datenübertragung
- Kein Zutritt zur Wohnung für Ablesungen erforderlich
- Rechtssichere Erfüllung der UVI-Pflicht
- Zeitnahe Erkennung von Unregelmäßigkeiten
Kommunikationskanäle für die UVI
Für die Zustellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen stehen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung:
E-Mail-Versand
Benachrichtigung per E-Mail versenden
Der Nutzer erhält auf elektronischem Weg sowohl das Begrüßungsschreiben als auch die monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformationen.
Es muss zwingend eine E-Mail-Adresse in den Nutzerdaten hinterlegt sein.
Dokumente manuell abrufen
Dokumente erzeugen, aber nicht automatisch versenden
Die Dokumente werden beim Nutzer hinterlegt und können manuell geladen werden. Ein Sammeldruck der Dokumente steht zur Verfügung.
Ein Versand der Dokumente per E-Mail erfolgt hier nicht.
Postversand
Versand der Dokumente per Post
Die unterjährigen Verbrauchsinformationen werden postalisch an die Nutzer versendet.
Bitte beachten Sie, dass beim Versand per Post Gebühren anfallen.
Hinweise für Eigentümer-Verwaltungen
Verwalter-Einstellungen
Bei einer Eigentümer-Verwaltung müssen die Einstellungen des Verwalters die Zustellung der UVIs an die betreffenden Eigentümer sicherstellen.
Weiterleitung an Nutzer
Im Bereich Nutzer haben die Eigentümer die Verantwortung, die Weiterleitung an die jeweiligen Nutzer entsprechend zu gewährleisten.
Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen jedem Nutzer nur die Daten der eigenen Wohnung während des Nutzungszeitraums zugänglich gemacht werden. Die Aktualisierung und Korrektheit der Nutzerdaten obliegen dabei den jeweiligen Wohnungseigentümern bzw. dem von Ihnen beauftragten Verwalter.
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der UVI-Anforderungen. Von der Gateway-Installation über die Einrichtung der Kommunikationskanäle bis zur monatlichen Bereitstellung der Verbrauchsinformationen – wir sorgen für eine rechtssichere und unkomplizierte Lösung.